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Dr. Arthur Pelchen


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Willkommen beim TEH-Sachverständigen Dr. Arthur Pelchen:

Ausgehend von der Umsetzung der internationalen Klimaschutzabkommen in europäisches und deutsches Recht werden die Unternehmen im Rahmen des Treibhausgas-Emissionshandels (TEH) vor immer neue Herausforderungen gestellt.

So müssen Unternehmen seit dem 01. Januar 2005 ihre Kohlendioxid-Emissionen jährlich nach einem festgelegten Verfahren und durch Dritte verifiziert an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) berichten und dort Emissionsberechtigung in Höhe ihrer tatsächlichen Emissionen abgeben.

Um auftretende Deckungslücken zu schließen, können die Unternehmen Emissionsberechtigungen an ausgewählten Börsenhandelsplätzen handeln oder kostengünstiger in internationale Vermeidungsprojekte (CDM/JI) investieren.

Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen nutzen darüber hinaus zunehmend die Möglichkeit, ihre Tätigkeiten klimaneutral zu gestalten, indem sie ihre Treibhausgasemissionen durch Vermeidungsprojekte an anderer Stelle kompensieren.

 

 

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