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Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für
Verifizierung im Treibhausgas-Emissionshandel (TEH):
Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) verlangt in § 5 (1)
von den Betreibern emissionshandelspflichtiger Anlagen die Abgabe von
verifizierten Emissionsberichten.
Zur Verifizierung sind nach § 5 (3) TEHG
Umweltgutachter und öffentlich bestellte und vereidigte
Sachverständige nach § 36 GewO zugelassen.
Außerdem sind nach § 10 TEHG für jede Zuteilungsperiode verifizierte
Zuteilungsanträge zu stellen.
Dr. Arthur Pelchen ist von der IHK
Berlin als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für
"Verifizierung im Treibhausgas-Emissionshandel"
und "Verifizierung von
Luftverkehrsemissionen" vereidigt und bei der DEHSt
und den zuständigen Landesbehörden für Verifizierung nach § 5
und § 10 TEHG bekannt gegeben.
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